Was ist Schlafhygiene?

Die beste nCPAP-Therapie bringt keinen Erfolg, wenn der Patient nicht ausreichend lange schläft. Diese einfache Erkenntnis zeigt, dass zu einem umfassenden Behandlungsplan der obstruktiven Schlafapnoe auch angemessene Schlafgewohnheiten gehören. Die Einhaltung entsprechender Verhaltensregeln wird auch als Schlafhygiene bezeichnet.

Neben einer ausreichend langen Schlafzeit sollte der Patient versuchen, die Bett- und Schlafzeiten möglichst regelmäßig zu gestalten, dies gilt auch für das Wochenende oder den Urlaub. Natürlich können berufliche Umstände wie etwa Schichtarbeit hier Probleme bereiten.

Abendlicher Alkoholgenuss sollte eingeschränkt erfolgen, unmittelbar vor dem Zubettgehen sollten außerdem keine größeren Mahlzeiten mehr eingenommen werden. Auch abendlicher Koffein- und Nikotingenuss kann zu Schlaf- störungen führen. Eventuell schlafstörende Begleiterkrankungen sollten konsequent behandelt werden.

Im Falle von Ein- oder Durchschlafstörungen unter der nCPAP-Therapie sollte der Abend entspannend gestaltet und für angenehme Schlafbedingungen gesorgt werden. Nach fachlicher Anleitung können Entspannungstechniken wie autogenes Training oder Muskelentspannung nach Jacobson eingesetzt werden. Auf ein Nickerchen am Tage sollte in diesem Fall verzichtet werden, bei längeren nächtlichen Wachphasen sollte das Bett eher verlassen werden. Chronischer Schlafmittelgebrauch sollte hingegen unter allen Umständen vermieden werden.



Was muss vor einer Narkose beachtet werden?

Ein Patient mit einem unbehandelten obstruktiven Schlafapnoesyndrom hat ein erhöhtes Risiko, im Rahmen einer Vollnarkose Atmungs- und Kreislaufprobleme zu erleiden. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die ungünstige Wirkung, die bestimmte Medikamente auf die Atmungsfunktion des Patienten entfalten können. Das Spektrum derartiger Medikamente umfasst Beruhigungs-, Schmerz-, Schlaf- und Narkosemittel, welche dem Patienten vor, während und nach einer Operation unter Vollnarkose verabreicht werden. Ein Patient mit bekannter obstruktiver Schlafapnoe sollte daher während dieser Zeit nicht ohne Überwachung bleiben.
Der Patient mit obstruktiver Schlafapnoe sollte vor einem geplanten operativen Eingriff Anästhesisten, behandelnde Ärzte und möglichst auch das Pflegepersonal auf das Vorliegen dieser Erkrankung deutlich hinweisen und alle notwendigen Schritte besprechen. Der Anästhesist kann dann den Narkoseplan und die Schmerzbehandlung in entsprechender Weise ausrichten. In seinem eigenen Interesse sollte der Patient hier also Eigeninitiative zeigen und möglichst auch alle schlafmedizinischen und internistischen Vorbefunde bereithalten.

Die meisten potentiellen Komplikationen lassen sich durch einen konsequenten Einsatz der nCPAP-Therapie oder eines ähnlichen Beatmungsverfahrens von vorne herein vermeiden. So sollte ein mit nCPAP-Therapie versorgter Patient sein Gerät in die Klinik mitbringen und insbesondere nach einer Vollnarkose im Aufwachraum und erst recht auf der Normalstation möglichst rasch mit nCPAP behandelt werden. Eventuell sollten hierbei auch die Angehörige des Patienten mit einbezogen werden. Bei den Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe, die zu Hause nicht mit nCPAP-Beatmung therapiert werden, kann eine vorübergehende nCPAP- Beatmung erforderlich sein.


...einige Texte und die Grafik auf dieser Seite sind dem Patientenratgeber Band 1, Obstruktive Schlafapnoe entnommen. Wir danken der Firma Heinen und Löwenstein für die freundliche Unterstützung ...